Schulkommission

Aufgaben und Organisation der Schulkommission

Die Schulkommission ist für die strategisch-politische Führung der Schule verantwortlich. Sie sorgt für die Verankerung der Schule in der Gemeinde, stellt den Schulbesuch der Kinder sicher, ist verantwortlich für die Führung der Schulleitung und für die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Sie nimmt keine operativen Aufgaben mehr wahr ausser bei Fragen, welche den Grundrechtsanspruch des Kindes auf Unterricht betreffen (Bsp. Unterrichtsausschluss).

 

Die Schulkommission ist Milizbehörde der Gemeinden, in welche sich interessierte, stimm- und wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger wählen lassen können.


Seit der Teilrevision des Volksschulgesetzes des Kantons Bern im Jahr 2008 (REVOS 08) hat die Schulkommission die folgenden Hauptaufgaben:

 

  • Wahl der Schulleitung;
  • Bestimmung der strategischen Ausrichtung der Schule und der Schwerpunkte der Qualitätsentwicklung
  • Berichterstattung und Ergebnisprüfung an den Kanton
  • Mitarbeit in Arbeitsgruppen zu Grundsatzentscheiden der Gemeinde, wie zum Beispiel Bestimmung der Schulstandorte, Schaffung und Aufhebung von Klassen, Konzept zu besonderen Massnahmen, Regelungen zur Elternmitwirkung etc.
  • Genehmigung und die Kontrolle der Unterrichtsorganisation wie Rahmenvorgaben zu den Stundenplänen, Blockzeiten, Ferienordnung, unterrichtsfreie Halbtage usw.;
  • Erlass von Reglementen wie Pflichtenhefte, Haus- und Pausenordnung, etc.
  • Kontrolle und Durchsetzen der Schulpflicht
  • Eskalationsstelle bei Schwierigkeiten; Erstellung von Verweisen, Gefährdungsmeldungen etc.

 

Die Schulkommission arbeitet eng mit der Schulleitung zusammen.

 

Die Schulkommission wird von einem Präsidium geleitet. Um den Austausch unter den Schulkommissionspräsidentinnen und -präsidenten zu fördern, hat sich auf privater Basis ein Verband der Schulbehörden des Kantons Bern (VSB) gebildet.