Eltern oder deren gesetzliche Vertretung sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder regelmässig am Unterricht teilnehmen. Bitte informieren Sie die Lehrpersonen frühzeitig über Absenzen per
Klapp. Unentschuldigte Absenzen sind strafbar.
Bei regelmässigen oder längeren geplanten Abwesenheiten können Eltern ein Dispensationsgesuch stellen. Dieses muss schriftlich, mit Begründung, mindestens vier Wochen im Voraus eingereicht
werden.
Eltern dürfen ihre Kinder pro Schuljahr an maximal fünf Halbtagen vom Unterricht befreien. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson spätestens am Vortag während der regulären Arbeitszeiten.
Bitte teilen Sie uns vorhersehbare Absenzen oder Halbtage nach Möglichkeit eine Woche im Voraus mit. Während spezieller Schulzeiten wie Projekttagen bitten wir, auf solche Abwesenheiten möglichst
zu verzichten.