Übertritt Sek 1

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Im 5. und 6. Schuljahr nehmen die Kinder am kantonalen Übertrittsverfahren teil. Dabei wird entschieden, in welches Leistungsniveau sie für das 7. Schuljahr eingestuft werden.

 

Ab der 7. Klasse erfolgt der Unterricht in den Fächern gemeinsam in der Stammklasse. In den Niveaufächern werden die Kinder basierend auf den Ergebnissen des Übertrittsverfahrens in das für sie passende Leistungsniveau eingestuft, damit sie optimal gefördert werden können.

 

Die Ersteinstufung in die Niveaufächer erfolgt gemäss dem kantonalen Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ein Kind muss nicht in allen Niveaufächern dasselbe Leistungsniveau haben. Dies unterstützt unterschiedlich begabte Schülerinnen und Schüler, die in bestimmten Fächern höhere Anforderungen bewältigen können, während sie in anderen Bereichen individuell gefördert werden.

 

Spätere Einstufungen, etwa nach einem Wohnortswechsel, werden in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten individuell festgelegt.

 

 

Umstufungen erfolgen in der Regel zum Ende eines Semesters, können jedoch auch zu anderen Zeitpunkten stattfinden. Vor einer endgültigen Umstufung in ein höheres Niveau bieten wir den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, in das neue Niveau hineinzuschnuppern. Diese Flexibilität ermöglicht es, auf Leistungsschwankungen aufgrund individueller Entwicklungen einzugehen und so zu vermeiden, dass ein Kind über längere Zeiträume hinweg über- oder unterfordert wird.